Pflegetraum
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Kontakt

Pflegetraum
Lehmkuhlenring 26
15344 Strausberg

info@pflegetraum-strausberg.de

Telefon: 03341-3085101

Leistungs-

schwerpunkte

  • Grundpflege
  • Behandlungspflege
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Moderne Wundversorgung

Demenz WG

EINLEITUNG

Die  Mehrzahl älterer Menschen möchte so lange wie möglich selbstständig in der vertrauten Umgebung wohnen und leben. Und selbst im Falle von Pflegebedürftigkeit gibt es ein ausreichendes ambulantes Hilfs- und Betreuungsangebot, um den Verbleib im häuslichen Umfeld zu ermöglichen. Erst wenn es nicht mehr anders geht, steht in der Regel ein Umzug in eine betreute Wohnform oder das Altenheim bevor. Erfreulicherweise hat das Bedürfnis nach Selbstständigkeit – auch im höheren Alter und trotz eventueller Pflegebedürftigkeit – in den letzten Jahren stark zugenommen und es sind weitere Wohnformen als Alternative zu herkömmlichen Wohnformen hinzugekommen.

Dass ein Leben in Gemeinschaft und familienähnlichen Strukturen auch für ältere, an Demenz erkrankten Menschen möglich ist, beweisen mittlerweile die vielen Wohnprojekte, die in Deutschland in den letzten 10 Jahren erfolgreich umgesetzt wurden.

Das nachfolgende Konzept beschreibt die Grundlagen des Zusammenlebens und der Organisation des Alltags für Menschen mit Demenz in der betreuten Wohngemeinschaft in der Nordstraße 15 in Strausberg. Es beschreibt alle Rahmenbedingungen, die notwendig sind, damit die Menschen, die dort leben – und arbeiten – ein hohes Maß an Sicherheit, Geborgenheit und Orientierung erhalten.

BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFT FÜR MENSCHEN MIT DEMENZ  - NORDSTRASSE 15 IN STRAUSBERG

In der WG "Café Nord" leben zehn hilfs- und pflegebedürftige Menschen gemeinsam in einer Großraumwohnung zusammen. Voraussetzung für den Umzug in die Wohngemeinschaft sind Einschränkungen aufgrund dementieller Symptome, wie z.B. Gedächtnis- und Orientierungsstörungen, herausforderndes Verhalten und körperliche Einschränkungen, die eine selbstständige Lebensführung erschweren. Die Demenz sollte vom Facharzt diagnostiziert sein. Darüber hinaus ist es von Vorteil, wie die Erkrankten beim Einzug noch so mobil sind, dass sie am Leben in der Gruppe teilnehmen können. Wenn möglich sollten die Mieter aus der näheren Umgebung kommen, um weiterhin in ihrem vertrauten Umfeld wohnen zu können.

Die Wohnung befindet sich im Erdgeschoss und ist barrierefrei über einen separaten Eingang zu begehen.

Wohnung

Die Wohnung ist lichtdurchflutet und beleuchtet, mit warmen hellen Farben und rutschfesten matt und einfarbig gehaltenen Fußböden, sowie Orientierungshilfen wird ein vertrautes Milieu geschaffen. In der gesamten Wohnung gilt Barrierefreiheit, die Türen sind auch bequem mit einem Rollstuhl zu durchfahren.

WohnungWohnung
Jeder Mieter verfügt über ein abschließbares Einzelzimmer, dieses können die Mieter und deren Angehörige mit Lieblingsmöbeln und Bildern gestalten. So werden vertraute Gegenstände wiedergefunden und man fühlt sich wohl. Das Einzelzimmer ermöglicht den Rückzug jedes Mieters. Das Alltagsleben findet weitgehend in dem Gemeinschaftsraum und in der dazugehörigen Wohnküche statt. Das Zusammenleben gestaltet sich familiär und alltagsnah. Die gemeinsamen Aktivitäten werden individuell und biografisch orientiert geplant und durchgeführt. Die Mieter beteiligen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Bedürfnissen an den Aktivitäten und werden von den Angehörigen, den Alltagsbetreuern und Pflegekräften unterstützt. Der individuelle Rhythmus, die Orientierung an Vorlieben und Wünschen stehen bei der Betreuung und Fürsorge im Vordergrund. Ein würdevolles und gemeinschaftliches Miteinander fördert das Zusammenleben und Wohlbefinden. Im Idealfall leben die Mieter bis zum Lebensende in der Wohngemeinschaft, auch wenn der Pflegebedarf zunimmt.

Die unterschiedlichen Hilfs- und Pflegeangebote für die Mieter müssen koordiniert und aufeinander abgestimmt werden, um eine Regelmäßigkeit zu gewährleisten. Diese Aufgabe übernehmen die Präsenzkräfte, sie begleiten und unterstützen die Mieter im Alltag. Ein Pflegedienst garantiert eine individuelle an den Bedürfnissen und Erfordernissen orientierte geplante Pflege und Betreuung. Die Angehörigen oder gesetzlichen Betreuer werden je nach Wunsch und Ressourcen eingebunden und ein ehrenamtlicher Helferkreis ergänzt die Aktivitäten. Da die potentiellen Mieter überwiegend aus dem näheren Umfeld kommen, werden Bekannte und Freunde in das Hilfenetz im Rahmen der Nachbarschaftshilfe eingebunden.

WOHNRAUMKONZEPT

Die Großraumwohnung in der Nordstrasse 15 im Erdgeschoss bietet Platz für 10 Mieter. Vom Grundsatz her handelt es sich um "privaten" Wohnraum, der individuell ausgestattet wird und der sich an den Gegebenheiten der Wohnung orientiert. Alle baulichen Gegebenheiten entsprechen den Anforderungen an barrierearmes Wohnen.

Die Zimmer sind zwischen 14,8 m² und 18,3 m² groß. Die 73,9 m² große gemütliche Wohnküche, mit angrenzendem Gemeinschaftsraum mit 51,7 m² bildet das Herzstück der Wohngemeinschaft. Hier spielt sich das Alltagsleben ab, der Raum ist hell und freundlich. Er bietet genügend Platz für unterschiedliche Sitzgelegenheiten und durch die Verbindung zur Küche ist es auch nicht mehr so mobilen Mietern möglich am Gemeinschaftsleben teilzunehmen. Die Badezimmer sollten so normal wie möglich ausgestattet sein und zugleich die Versorgung schwer pflegebedürftiger Mieter ermöglichen. Daher gibt es ein Pflegebad, mit 12,6 m² und zwei Duschbäder mit 6,6 m² und 5,4 m², sowie eine Abstellkammer mit 2,3 m². An das Gemeinschaftszimmer angrenzend befindet sich die Terrasse mit 30,5 m². So dass auch Mieter die aufgrund ihrer Erkrankung die Wohnung kaum noch verlassen können, die Möglichkeit haben, sich regelmäßig im Freien aufzuhalten.

VERMIETER

Die Fritsch & Fritsch Vermietungs GbR schließt mit den Mietern, ihren Angehörigen oder gesetzlichen Betreuern Einzelmietverträge ab. Vertraglich gemietet wird das eigene Zimmer und die anteilige Nutzung der Gemeinschaftsräume. Die Mieter statten die Zimmer mit eigenen Möbeln aus. Die Küche wird vom Vermieter gestellt, dieser hat auf genügend Stauraum und Arbeitsfläche, sowie eine Herd mit Einschaltschutz zu achten. (Mietpreise)

MIETER UND DEREN ANGEHÖRIGE

Die Mieter oder deren gesetzliche Vertreter bilden die Mietergemeinschaft. Die Mieter treffen sich mindestens einmal im Quartal unter Beteiligung des Pflegedienstes und Moderation des Vermieters. Es wird über alle Angelegenheiten beraten, die das Zusammenleben betreffen. Es werden gemeinsame Aktivitäten geplant, Alltagsfragen besprochen. Aus allen Mietern oder deren gesetzlichen Vertretern werden zwei Vertreter gewählt, welche die Interessen der Mieter in der Gemeinschaftsversammlung vertreten und im Namen der Wohngemeinschaft handeln. Weitere Mieter der Gemeinschaftsversammlung sind der Vermieter, der Pflegedienst und ein Sprecher der Angehörigen.

Die Gemeinschaftsversammlung:

  • setzt Beschlüsse um;
  • erfolgt auf Grund einer Vereinbarung, die von allen Mietern unterschrieben wird;
  • vertritt alle Mieter und wahrt deren Rechte;
  • entscheidet über die Auswahl des Pflegedienstes;
  • entscheidet über die Auswahl neuer Mieter;
  • regelt den gemeinsamen Einkauf von Lebensmitteln und Ausstattung der Wohngemeinschaft;
  • trifft Vereinbarungen in Bezug auf die Freizeitgestaltung und Alltagsorganisation innerhalb der Wohngemeinschaft.

BETREUUNGSTEAM / AMBULANTER PFLEGEDIENST

Das Zusammenleben in der Wohngemeinschaft wird durch den Einsatz von Alltagsbegleitern, Helfern und Pflegefachkräften unterstützt. Der Pflegedienst sollte in der Lage sein, eine 24stündige Betreuung sicherzustellen und ein festes Team einzusetzen. Je nach Auftrag übernimmt der Pflegedienst die Pflege, Alltagsbegleitung und hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Alle Mitarbeiter müssen im Umgang mit demenziell erkrankten Menschen geschult und erfahren sein. Zudem sollten sie bereit sein, mit den Angehörigen partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Der Pflegedienst muss von den Kranken- und Pflegekassen zugelassen sein, er erarbeitet ein Pflege- und Betreuungskonzept  für die Wohngemeinschaft. Dieses muss er den Mietern und Angehörigen vorstellen und es mit ihnen abstimmen. Der Pflegedienst garantiert die vereinbarten Leistungen und die abgestimmte Anwesenheit von geeigneten Mitarbeitern.

Das Betreuungsteam, bestehend aus Alltagsbegleitern und Helfern, ist im Bereich der Alltagsgestaltung und der Psychosozielane Betreuung und Begleitung tätig. Es ist bei der Unterstützung und Begleitung bei Außenaktivitäten, Arztbesuchen o.ä. eingebunden. Gespräche, Zuwendung, Spiele, Spaziergänge, Vorlesen und weitere alltagsnahe Beschäftigungen bringen Freude und Abwechslung in das gemeinschaftliche Leben der Wohngemeinschaft. Unterstützung findet das Betreuungsteam auch bei ehrenamtlichen Helfern und Angehörigen.

Das Team der Pflegekräfte und Pflegefachkräfte erbringt die individuell notwendigen Pflege- und Betreuungsleistungen in der Wohngemeinschaft auf der Grundlage eines Pflegevertrages, den jeder Mieter mit dem Pflegedienst abschließt. Die Kosten werden entweder aus Mitteln der Pflegeversicherung, der Krankenversicherung oder aus Eigenmitteln finanziert.

KOSTEN

Die Kosten für jeden Mieter setzten sich aus Miete, Nebenkosten wie Betriebs- und Heizkosten, Strom, Kosten für Lebensmittel, Hauswirtschaft und weitere persönliche Bedürfnisse zusammen. Eine genaue Kostenaufstellung erfolgt für jeden Mieter anhand der individuellen Zimmergröße plus Gemeinschaftsfläche, im Miet- und Betreuungsvertrag. Die 24 stündige Präsenz und psychosoziale Betreuung und Begleitung wird pauschal berechnet und in einem separaten Vertrag geregelt. Der ambulante Pflegedienst erstellt für jeden Mieter einen individuellen Pflegeplan. Betreuungs- und Pflegeleistungen nach SGB XI und SGB V werden entsprechend dem Pflegevertrag bzw. der ärztlichen Verordnung direkt mit der Pflegekasse bzw. der Krankenkasse abgerechnet.

ANGEHÖRIGENARBEIT

Die Angehörigen der Mieter müssen sich aktiv in die Wohngemeinschaft einbringen, dies kann auf vielerlei Arten erfolgen. Für ein harmonisches Miteinander ist es wichtig, dass nicht nur die Bedürfnisse des eigenen Angehörigen bedacht werden, sondern auch immer als Teil der Gruppe gedacht wird. Die Angehörigen sind gemeinsam verantwortlich für das Wohlergehen aller. Alle Entscheidungen, die die Gemeinschaft betreffen, können nur gemeinsam getroffen werden. Es werden gemeinsame Regeln festgelegt, wie man miteinander umgeht. Diese Regeln werden schriftlich festgehalten und von allen unterschrieben. Es finden mindestens zweimal jährlich Angehörigentreffen statt unter der Moderation des Vermieters und Beteiligung des Pflegedienstes. Es wird ein Sprecher gewählt, dieser vertritt die Angehörigen in der Gemeinschaftsversammlung.

QUALITÄTSANFORDERUNGEN

Zur Regelung aller wichtigen vertraglichen Angelegenheiten wurde die Checkliste der Qualitätskriterien, wie sie im Bundesmodellprojekt Qualitätssicherung in ambulant betreuten Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz erarbeitet wurden, zugrunde gelegt.

Alle Beteiligten haben den Anspruch einer menschenwürdige Pflege gerecht zu werden, sie unterstützen die an Demenz erkrankten Menschen, um ihnen, trotz Pflege- und Hilfsbedürftigkeit ein möglichst selbstbestimmtes und würdevolles Leben in einer Gemeinschaft zu ermöglichen.